Module

Ein Studiengang setzt sich aus verschiedenen, teilweise untereinander austauschbaren Modulen zusammen, die insgesamt ein inhaltlich kohärentes Studienprogramm ergeben.

Unterschieden werden Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlmodule: Pflichtmodule sind obligatorisch, Wahlpflichtmodule aus einem vorgegebenen Angebot frei wählbar und Wahlmodule decken weiterführende individuelle Interessen der Studierenden ab.

  • Für ein nicht bestandenes Modul (FX, F) erhalten Sie keine ECTS Credits. Es ist zu wiederholen, ausser wenn Sie die zu erwerbenden ECTS Credits durch andere Module der selben Modulgruppe erreichen können.  
  • Bei einer Modulnote FX können Sie das Studium ohne Auflagen weiterführen. Bei einer Modulnote F hingegen dürfen Sie Folgemodule des nicht bestandenen Moduls nicht belegen.
    Beachten Sie deshalb, dass Sie in einem Modul, das ein Pflichtmodul als Folgemodul aufweist, mindestens die Modulnote FX erreichen müssen.
  • Nicht bestandene Module können Sie höchstens zwei Mal wiederholen, bestandene Module überhaupt nicht.
  • Grundsätzlich müssen Sie sich bei einer Modulwiederholung in eine Moduldurchführung einschreiben, damit Sie zu den Kompetenznachweisen angemeldet sind. Für Pa/Pb-Module gibt es an der folgenden Prüfungssession virtuelle Moduldurchführungen, die nur aus der abgesetzten Modulprüfung bestehen.

Wiederholungsarten

E-Modul

Bewertung ausschliesslich durch die während der Moduldurchführung erbrachten Leistungen

Sämtliche Kompetenznachweise sind bei der nächsten Durchführung zu wiederholen. Die Wiederholung des E-Moduls führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Saldos "Belegte ECTS Credits". 

Pa-Modul

Bewertung ausschliesslich aufgrund der abgesetzten Modulprüfung

Die abgesetzte Modulprüfung ist an der nächsten oder spätestens übernächsten Prüfungssession wiederholen (d.h. innert Jahresfrist).

  • Prüfungswiederholung nach 6 Monaten
    Sie müssen sich spätestens 60 Tage vor Beginn der folgenden Prüfungssession in die virtuelle Durchführung einschreiben. Die Wiederholung des Pa-Moduls im Sinne der virtuellen Durchführung führt nicht zu einer Erhöhung des Saldos "Belegte ECTS Credits".

  • Prüfungswiederholung nach 12 Monaten
    Sie schreiben sich in die reguläre Moduldurchführung ein (spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn). Die Wiederholung des Pa-Moduls im Sinne einer regulären Moduldurchführung führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Saldos "Belegte ECTS Credits".

Pb-Modul

Bewertung basiert zu 75 Prozent auf der abgesetzten Modulprüfung und zu 25 Prozent auf dem Erfahrungsteil

Bei einem nicht bestandenen Pb-Modul müssen Sie die abgesetzte Modulprüfung an der nächsten oder spätestens übernächsten Prüfungssession wiederholen (d.h. innert Jahresfrist).

  • Prüfungswiederholung nach 6 Monaten
    Sie müssen sich spätestens 60 Tage vor Beginn der folgenden Prüfungssession in die virtuelle Durchführung einschreiben. Den Erfahrungsanteil (25%) erhalten Sie angerechnet. Die Wiederholung des Pb-Moduls im Sinne der virtuellen Durchführung führt nicht zu einer Erhöhung des Saldos "Belegte ECTS Credits".

  • Prüfungswiederholung nach 12 Monaten
    Sie schreiben sich in die reguläre Moduldurchführung ein (spätestens 2 Wochen nach Semesterbeginn). Der alte 25-%-Erfahrungsanteil verfällt. Die Wiederholung des Pb-Moduls im Sinne einer regulären Moduldurchführung führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Saldos "Belegte ECTS Credits".

Ausnahmen

Führt die Studienorganisation (z.B. Praktikumsjahr in der Informatik) dazu, dass Sie den oben skizzierten Durchführungsrhythmus nicht einhalten können, so kann die Departementsleitung auf Antrag des Fachbereichs eine abweichende Regelung beschliessen.

Bei Vorliegen triftiger Gründe kann die Departementsleitung auf schriftliches Gesuch hin einen späteren Prüfungstermin für die Wiederholung erlauben.